Im Frühjahr des Jahres 2002 beschloss der
Rat der Stadt Spenge den Brandschutzbedarfsplan. Dieses aufgrund des neuen
Feuerschutz- und Hilfeleistungsgesetzes erstmalig erstellte Papier legt fest,
was die Feuerwehr leisten soll und was der Bürger letztendlich von der
Feuerwehr erwarten kann.
Nach der Schutzzieldefinition des Spenger
Brandschutzbedarfsplanes muss die Feuerwehr sicherstellen, dass in der Regel
acht Minuten nach dem Notruf sechs Feuerwehrmänner (SB) mit dem entsprechenden
Gerät vor Ort sind. Sie sind in erster Linie zur Menschenrettung vorgesehen.
Vier weitere Feuerwehrmänner (SB) müssen in weiteren zwei Minuten vor Ort
sein. Sie sollen eine zweite Rettungsmaßnahme durchführen. Sechs
Feuerwehrleute müssen in weiteren 3 Minuten (13 Minuten nach Alarmierung)
nachgerückt sein. Sie dienen der Unterstützung und sind vor allem für die
Brandbekämpfung vorgesehen.
Dieses unter der Annahme eines ausgedehnten Wohnungsbrandes entwickelte Modell
ist auch auf Einsätze der technischen Hilfeleistung übertragbar.
Der Erreichungsgrad der o.a. Werte wurde auf
80 Prozent festgelegt.
Der Brandschutzbedarfsplan erläutert auch,
unter welchen Voraussetzungen das formulierte Schutzziel erreicht werden kann
und stellt dieser Soll-Betrachtung den Ist-Wert gegenüber. Da wo Soll und Ist
nicht übereinstimmen, werden zu ergreifende Maßnahmen beschrieben.
Der umfangreiche Brandschutzbedarfsplan kann
wie nachfolgend beschrieben eingesehen oder heruntergeladen werden.
Hier können Sie den Brandschutzbedarfsplan als PDF direkt öffnen
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